ist die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes, der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes. Der Verein setzt sich für den
Schutz und die Erhaltung des Waldes und der Landschaft mit den Lebensräumen für seltene geschützte Tierarten im Gründautal und im Büdinger Wald ein.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
Verhinderung der Rodung von Wäldern zum Zwecke der Errichtung von Windkraftanlagen, insbesondere Schutz der aus Sicht des Naturschutzes besonders wertvollen Waldbestände im Bereich der Gemeinde
Gründau.
- Verhinderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Tierwelt durch Infraschall (Schall unter 20 Herz, für den Menschen nicht hörbar, aber für manche Tierarten).
- Durchführung von Informationsveranstaltungen über die Risiken für Flora, Fauna, Tierwelt und Menschen im Zusammenhang mit der Errichtung von Windkraftanlagen.
- Erhaltung der Zugbahnen für den Vogelflug im Frühjahr und Herbst.
- Untersuchung der Auswirkung von Windkraft auf Mensch und Tier.
- Zusammenarbeit mit der Gemeinde und mit Naturschutzorganisationen, bei der Beschaffung von Informationen über die Auswirkung von Windkraft und anderen alternativen Energien.
- Veranlassung von Datensammlungen und Einholung von Gutachten.
- Vermeidung der Zerstörung der Lebensräume, insbesondere von gefährdeten Tierarten wie dem Rotmilan, Schwarzstorch, Mopsfledermaus, Wespenbussard, Uhu und anderen.
- Vermeidung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Menschen durch Schallemissionen, Infraschall und Schattenwurf von Windkraftanlagen.